Hotline Mo-Fr 9-18 Uhr: 09107-9257149

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1) Allgemein

1. die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Speedlift GbR und ihrer gewerblich oder selbständig beruflich, bzw. unternehmerisch tätigen Kunden. Sie gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen und sind auch dann wirksam wenn sich bei späteren Lieferungen, Leistungen, Angeboten und sonstigen Verträgen nicht darauf bezogen wird.

2. Die Lieferungen, Leistungen, Angebote und sonstige Verträge erfolgen ausschließlich basierend auf diesen Geschäftsbedingungen. Der Auftraggeber erkennt diese mit Auftragserteilung rechtsverbindlich an.

3. Die Speedlift GbR erkennt Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden nicht an, auch wenn Diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

2) Angebote und Aufträge

1. Angebote sind hinsichtlich Preis, Menge, Lieferfrist und -möglichkeit der angebotenen Ware stets freibleibend und als Aufforderung zur Abgabe von Aufträgen/ Bestellungen anzusehen.

2. Aufträge oder Bestellungen des Kunden sind bindende Angebote. Die Speedlift GbR ist berechtigt diese innerhalb von zwei Wochen nach deren Abgabe anzunehmen. Die Auftragserteilung/ Bestellung des Kunden ist formfrei möglich.

3. Die verbindliche Annahme erfolgt durch die Speedlift GbR nur durch Bestätigung des Auftrages in Textform (z.B. Brief, Telefax, E-Mail), Lieferung der in Auftrag gegebenen Ware oder Dienstleistung, sowie Rechnungsstellung.

4. Der Vertragsabschluss erfolgt vorbehaltlich der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Die Speedlift GbR kann sich von der Pflicht zur Vertragserfüllung lösen, sofern Lieferung oder Leistung durch Diese ganz oder teilweise ausbleibt und die Speedlift GbR diesen Umstand nicht zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere dann, wenn zur Vertragserfüllung seitens der Speedlift GbR ein kongruentes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer rechtzeitig geschlossen wurde.

5. Sofern der Kunde Ware oder Dienstleistung auf elektronischem Wege bestellt, wird der Wortlaut entsprechend gespeichert und auf Verlangen des Kunden nebst den vorliegenden AGB zugesandt.

6. Offensichtliche Irrtümer oder Fehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen dürfen seitens der Speedlift GbR berichtigt werden. Rechtsansprüche des Auftraggebers auf Grund nachweisbar irrtümlich erfolgter Angaben, die in offensichtlichem Widerspruch zu den sonstigen Verkaufsunterlagen stehen sind ausgeschlossen.

3) Lieferungen und Leistungen

1. Der Umfang der Lieferung ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot oder der schriftlichen Auftragsbestätigung. Bei telefonischen Absprachen ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung bindend. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Dimensionsangaben, usw. sind als ungefähre Werte anzusehen und stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar.

2. Lieferfristen und -termine gelten nur annähernd und grundsätzlich unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu Ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Unternehmen verlassen hat oder Lieferbereitschaft mitgeteilt wurde. Soweit nicht anders vereinbart, sind Teillieferungen grundsätzlich zulässig Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willen des Lieferanten liegen.

3. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus.

4. Mit der Bestellung der Ware erklärt der Kunde verbindlich die bestellte Warte erwerben zu wollen und verpflichtet sich, den Liefergegenstand anzunehmen und diesen bei Annahme auf Vollständigkeit und Schäden zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 24 Stunden dem Versender schriftlich anzuzeigen. Bei Überschreitung dieser Frist gilt der Lieferung als genehmigt. Bei fristgerechter Mitteilung verpflichtet sich die Speedlift GbR zu Gewährleistung gem. der Maßgaben in Abschnitt 5.

5. Das Eigentums- und Urheberrecht für Kostenangaben, Zeichnungen, technische Unterlagen und sonstigen dem Angebot zugehörigen Unterlagen behält sich die Speedlift GbR vor. Sie dürfen nicht ohne Zustimmung reproduziert, veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden.

4) Preise und Zahlungsbedingungen

1. Sämtliche Preisangaben werden in Euro (€) getätigt.

2. Sämtliche Preisangaben verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart ohne jeglichen Abzug, sowie zuzüglich evtl. anfallender Vorfracht-, Fracht- und Verpackungskosten und der gesetzlichen Umsatzsteuer.

3. Sollen Lieferungen oder Leistungen auf Kundenwunsch später als vier Monate nach Vertragsabschluss erbracht werden, ist die Speedlift GbR dazu berechtigt Preiserhöhungen der Lieferanten oder eine Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer an den Kunden weiterzugeben.

5) Gewährleistung, Rechte des Käufers bei Mängeln

1. Sollte eine gelieferte Ware Mängel aufweisen, verpflichtet sich die Speedlift GbR zunächst nur zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung).

2. Die mangelhafte Ware muss zur Prüfung des Gewährleistungsanspruches der Speedlift GbR unverzüglich frei Haus zur Verfügung gestellt werden, sofern nicht anders vereinbart.

3. Die Berechnung der Nachlieferung oder Nachbesserung bei nachweisbar unberechtigter Mängelrüge behält sich die Speedlift GbR vor.

4. Anfallende Arbeitskosten des Kunden werden nicht übernommen.

5. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß und für Schäden, die nach der Lieferung oder Leistung infolge fehlerhafter oder unsachgemäßer Behandlung/ Bedienung, übermäßiger Beanspruchung oder auf Grund äußerer Einflüsse entstehen, die vertragsgemäß nicht vorausgesetzt sind.

6. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäße Instandsetzungs- oder Instandhaltungsarbeiten vorgenommen so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen keinerlei Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche.

7. Gewährleistungs- bzw. Haftungsansprüche sind ebenfalls ausgeschlossen, sofern bei Geräten mitgelieferte Bedienungseinleitungen oder beim Einbau von Ersatzteilen eine entsprechende Montageanleitung nicht beachtet wird.

8. Mängelansprüche verjähren spätestens 12 Monate nach Lieferung der Ware.

6) Versand, Erfüllung und Gefahrübergang

1. Der Versand erfolgt, auch bei frachtfreier Lieferung, stets auf Gefahr des Käufers ab Werk bzw. firmeneigener Niederlassung

2. Lieferbereit gemeldete Waren müssen unverzüglich gem. den Liefervorschriften zum Versand abgerufen werden. Speedlift GbR ist berechtigt, die Ware nach eigener Wahl auf Kosten des Käufers zu versenden oder diese, notfalls im Freien unter Ausschluss der Haftung für Schäden jeglicher Art, einzulagern sofern Diese innerhalb 5 Tage nach Meldung der Lieferbereitschaft durch Anweisung des Käufers nicht versandt werden kann. Weiterhin werden nicht abgerufene, eingelagerte Waren nach Ablauf von 5 Tagen nach Meldung der Lieferbereitschaft als ab Werk geliefert betrachtet und entsprechend berechnet.

3. Speedlift GbR behält sich im Falle der Einlagerung nicht abgerufener Waren die Berechnung eines Lagergeldes in Höhe von 1 v. H. des Rechnungsbetrages je angefangenen Monat vor.

7) Zahlungsbedingungen, Verzug

1. Zahlungen sind gemäß den bei Geschäftsabschluss festgelegten Zahlungsbedingungen zu leisten. Bei Verzug behalten wir uns vor, Verzugszinsen in Höhe von 9 v.H. über dem jeweiligen Basiszinssatz der deutschen Bundesbank zu berechnen. Als Zahlungstag gilt der Tag an dem die Speedlift GbR über den Betrag verfügen kann. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, sofern die Gegenansprüche von Speedlift GbR bestritten werden oder rechtskräftig nicht festgestellt sind.

8) Eigentumsvorbehalt

1. Die Speedlift GbR behält sich bis zur vollständigen Befriedigung ihrer Ansprüche aus der Geschäftsverbindung das Eigentum an den Liefergegenständen vor. Der Käufer ist verpflichtet, die Liefergegenstände für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes pfleglich zu behandeln und der Speedlift GbR eine Pfändung oder andere Beeinträchtigungen unverzüglich anzuzeigen. Die Speedlift GbR behält sich das Recht vor, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden (insbesondere Zahlungsverzug) oder bei Verletzung einer Pflicht aus Ziffer 8 dieser Bedingungen, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Liefergegenstände zu verlangen.

9) Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

1. Der Erfüllungsort für beide Parteien ist Neuhof a.d. Zenn

2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10) Salvatorische Klausel

1. Diese Bedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen gültig. An Stelle einzelner unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen gilt vielmehr diejenige Bestimmung als vereinbart, die der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt und dem, sich aus diesen Bedingungen vermuteten Vertragswillen der Parteien entspricht.

Speedlift GbR, Ersatzteile und Service für Gabelstapler, Inh. Stefan Kallert und Alexander Pfister, Hauptstraße 4, 90616 Neuhof a.d. Zenn